Ein Bauantrag ist erforderlich, weil die Garage nicht im Baufenster stehen soll.
Außerdem wird unser Walmdach nur eine 30-Grad-Neigung bekommen, obwohl im Baugebiet mindestens 38 Grad vorgeschrieben sind. Hier haben die Mitarbeiter der Gießener Helma schon ganz am Anfang eine Voranfrage an das Bauamt gestellt, sodass bei der Planung schon ein Magistratsbeschluss vorlag, der eine Befreiung befürwortete. Sowieso wird man von dem Haus überwiegend Dach sehen, aber das Dach ist bei der "Namensvetterin Elb-Philharmonie" ja auch ein markantes Kennzeichen.
Der Bauantrag konnte schon am 15.02.2013 eingereicht werden.